Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Chatz und Huus GmbH (nachfolgend CuH genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend AG genannt). Sie gelten bei Unterzeichnung des Auftrages an CuH als vom AG verbindlich anerkannt.

 

2. Auftragserfüllung durch BO

CuH verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. CuH ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Dritte einzusetzen.

 

CuH verpflichtet sich zur absoluten Diskretion und gibt gegenüber unbeteiligten Dritten keinerlei Informationen jedwelcher Art über die privaten Wohnverhältnisse des AG bekannt.
Ungewöhnliche Vorkommnisse (z.B. Wasserschaden o.ä.) werden dem AG unverzüglich gemeldet.

 

3. Pflichten des Auftraggebers

Der AG ist verpflichtet, CuH über alles Notwendige wahrheitsgetreu und vollständig zu informieren und sämtliche notwendigen Instruktionen zu erteilen.

 

Der AG verpflichtet sich, CuH genaue Anweisungen zur Pflege des Haustieres/der Haustiere zu geben und BO über spezielle Verhaltensweisen des Tieres/der Tiere zu informieren (z.B. Beissen, Kratzen, Verstecken, o.ä.).

 

Der AG verpflichtet sich, CuH nach bestem Wissen und Gewissen über den Gesundheitszustand des Tieres/der Tiere zu informieren. Kürzlich stattgefundene tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen sind CuH mitzuteilen.


Der AG verpflichtet sich, das gesamte Material für den Betreuungszeitraum (Futter, Katzenstreu etc.) in ausreichender Menge bereit zu stellen.


Der AG verpflichtet sich, CuH eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter welcher er während seiner Abwesenheit gut erreichbar ist.


Der AG verpflichtet sich, CuH unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt. In einem solchen Fall wird der erteilte Auftrag nach Möglichkeit weiterhin erfüllt.
Wertschriften, Wertgegenstände und Bargeld sind vom AG während der Dauer seiner Abwesenheit unter Verschluss zu halten.


Der AG verpflichtet sich nach seiner Rückkehr innerhalb von 12 Stunden sich bei CuH zu melden (SMS, Email oder Telefon) damit die Betreuung des Tieres/der Tiere durch CuH beendet ist.

 

4. Krankheitsfall des Tieres

Sollte ein Tier während der Abwesenheit des AG krank werden oder verunfallen, wird – nach vorangehender Information und Rücksprache mit dem AG – der Tierarzt aufgesucht. Der AG erteilt CuH eine separate Vollmacht, damit CuH im Falle der Nichterreichbarkeit des AG in Absprache mit dem Tierarzt zeitgerecht die medizinisch notwendigen Entscheidungen fällen kann.

 

5. Preise und Kosten

Es gelten die für die vereinbarte Auftragsdauer vereinbarten Tages-, Wochen- oder Pauschalpreise. Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand auf der Basis eines Stundenlohns von CHF 30.— zusätzlich in Rechnung gestellt.


Zusätzlich anfallende Materialkosten (Futter, Katzenstreu etc.) werden dem AG zusätzlich in Rechnung gestellt. Der für die Materialbesorgung anfallende Zeitaufwand wird auf der Basis eines Stundenlohns von CHF 30.— zusätzlich in Rechnung gestellt.


Die Kosten für tierärztliche Leistungen und Medikamente gehen direkt zu Lasten des AG. Allfällige im Betreuungszeitraum anfallende Auslagen von BO für tierärztliche Leistungen und Medikamente sind CuH vom AG gegen Vorlage von Quittungen zurück zu erstatten.


Die Preise verstehen sich zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer.
Das Kennenlern-Gespräch ist kostenlos.

 

6. Annullationskosten

Die Annullation eines Auftrages hat schriftlich (E-Mail genügt) zu erfolgen. Die Annullation ist bis fünf Tage vor Auftragsbeginn kostenlos. Erfolgt die Annullation weniger als fünf Tage vor Auftragsbeginn, hat der AG CuH eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.— zu bezahlen.

 

7. Zahlungsbedingungen

Die Kosten für den Auftrag werden dem AG nach Beendigung des Auftrages in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist vom AG innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Für Mahnungen wird dem Auftraggeber eine Mahngebühr von CHF 10.— in Rechnung gestellt.

 

8. Haftung

CuH haftet gegenüber dem AG und/oder Dritten nur für Schäden, welche durch CuH bzw. deren beigezogene Hilfspersonen bei deren Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzungen entstanden sind.


Die Haftung – ausser für grobe Fahrlässigkeit und Absicht – ist vollständig wegbedungen.
Für durch das Tier/die Tiere verursachte Schäden besteht keine Haftung.


Bei Tod eines Tieres infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. besteht keine Haftung.

 

Sofern CuH vom AG nicht ausreichend und/oder nicht wahrheitsgemäss instruiert worden ist, besteht keine Haftung für allfällige Schadenfälle.

 

9. Gerichtsstand

Örtlich und sachlich zuständig ist ausschliesslich das Bezirksgericht Bülach.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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